Qualifikationen

 

Die Tätigkeit im Rettungsdienst ist in hohem Maße verantwortungsvoll, erfordert Geschick, eine gute Allgemeinbildung und ein hervorragendes notfallmedizinisches Wissen dass tagtäglich in die Praxis umgesetzt werden muss. Da noch immer primär 70% der Einsätze der Notfallrettung ohne Notarzt gefahren werden, kommt dem nichtärztlichen Rettungsdienstpersonal eine hohe Bedeutung in der Abwägung eigener Kompetenz oder notärztlicher Hinzuziehung zu. Die Basisqualifikationen im Rettungsdienst sind:


 

Rettungshelferin und Rettungshelfer

IMG 1163Rettungshelfer sind Personen, die an einer über die Fachdienstausbildung für den Sanitätsdienst hinausgehenden rettungsdienstlichen Ausbildung teilgenommen haben. Rettungshelfer werden im allgemeinen als Fahrer des Krankenkraftwagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikationen und den länderspezifischen Regelungen im Krankentransport und in der Notfallrettung mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungshelfern im Krankentransport liegt, können Rettungshelfer dem höherqualifiziertem Personal auch bei Notfällen assistieren.

 

Die Ausbildung zum Rettungshelfer besteht aus:

 

1. Fachlehrgang 80 Stunden

2. Rettungswachenpraktikum 80 Stunden

 

Als Voraussetzung zur Teilnahme am Fachlehrgang müssen die körperliche und geistige Eignung, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Am Ende des Fachlehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

 

Das Rettungswachenpraktikum dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Jahres nach dem Fachlehrgang durchgeführt werden. Der Einsatz des Praktikanten soll sowohl im Krankentransport als auch in der Notfallrettung erfolgen. Die Gesamtausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

 

Bedauerlicherweise ist das Land Nordrhein-Westfalen bei der Festlegung der Ausbildung des Rettungshelfers einen Sonderweg gegangen. Die Ausbildung der Rettungshelfer erfolgt entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungshelfer (RettHelfAPO) des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem mindestens 80-stündigen Fachlehrgang inkl. Prüfung und einem anschließendem 80-stündigen Rettungswachenpraktikum. Wegen der relativ geringen Nachfrage für diese Ausbildung werden keine speziellen Lehrgänge angeboten. Mit Absolvierung des Fachlehrgangs für Rettungssanitäter inkl. Prüfung erfüllt der Auszubildende die Voraussetzungen entsprechend der RettHelfAPO.

 

 

Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter

 

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Rettungssanitäter sind Personen, die nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter (RettSanAPO) des Landes Nordrhein-Westfalen ausgebildet sind und im Rettungsdienst eingesetzt werden. Rettungssanitäter werden im allgemeinen als Beifahrer des Krankenwagens und als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikationen und den länderspezifischen Regelungen in der Notfallrettung und im Krankentransport mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungssanitätern im Krankentransport liegt, können Rettungssanitäter dem höherqualifiziertem Personal auch bei Notfällen assistieren.

 

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter besteht aus folgenden vier Teilen:

 

1. Fachlehrgang 160 Stunden

2. Klinikpraktikum 160 Stunden

3. Rettungswachenpraktikum 160 Stunden

4. Abschlusslehrgang mit Prüfung 40 Stunden

 

Der Lehrgang dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 160 Stunden. Als Voraussetzung zur Teilnahme müssen die körperliche und geistige Eignung, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Ein polizeiliches Führungszeugnis kann verlangt werden. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

 

Das Klinikpraktikum dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten die zur Ausübung als Rettungssanitäter erforderlich sind. Es wird in Vollzeitform innerhalb von vier Wochen durchgeführt.

 

Das Rettungswachenpraktikum dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr durchgeführt werden. Der Einsatz im Rettungswachenpraktikum erfolgt als Praktikanten im Krankentransport und als auch in der Notfallrettung.

 

Der Abschlusslehrgang dient zur Wiederholung, Festigung und Prüfung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Er umfasst mindestens 40 Stunden. Die Prüfung zum Rettungssanitäter findet entsprechend den Ausführungen der Bund-Länder-Kommission, bzw. den Prüfungsordnungen der Landesverbände statt. Die Gesamtausbildung muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

 

 

Rettungsassistentin / Rettungsassistent

 

IMG 1377Rettungsassistenten sind Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ besitzen und im Rettungsdienst entsprechend § 3 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) und auch im „Interhospitaltransfer“ eingesetzt werden. Nach den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer haben Rettungsassistentinnen und -assistenten einen festen Platz als verantwortliche Mitglieder der Regelbesatzung auf Rettungsmitteln der Notfallrettung. Dabei sind sie im Rettungsteam Partner der Ärzte sowie der anderen Fachkräfte, welche sich das bestmögliche Helfen bei akuter Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen zum Ziel gesetzt und zur Aufgabe gemacht haben.

 

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten besteht aus:

 

1. Lehrgang gemäß § 4 RettAssG (Ausnahmen sind in § 8 ff. RettAssG geregelt)

 

2. Praktische Tätigkeit auf der Rettungswache gemäß § 7 RettAssG

 

Der Lehrgang nach § 4 RettAssG dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungsassistent zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 1200 Stunden. Er dauert, wenn er in Vollzeitform durchgeführt wird, 12 Monate.

 

Als Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang müssen die körperliche und geistige Eignung, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie der Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Ein Polizeiliches Führungszeugnis kann verlangt werden. Der Inhalt des Lehrgangs ergibt sich aus dem Curriculum der Hilfsorganisationen und der Berufsfeuerwehr. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine staatliche Prüfung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum RettAssG. Form und Inhalt der Rettungsassistentenausbildung richten sich nach dem Rettungsassistentengesetz (RettAssG) vom 10.07.1989 sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten (RettAssPrV) vom 07.11.1989. Die Rettungsdienstschulen orientieren sich zudem am gemeinsamen Ausbildungscurriculum der Rettungsdienstorganisationen und Berufsfeuerwehren in Deutschland vom Dezember 1999. Dementsprechend gliedert sich die Ausbildung in folgende Fachgebiete:


  • Anatomie und Physiologie
  • Naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Arzneimittelkunde
  • Hygiene
  • Manuelle und apparative Diagnostik
  • Störungen vitaler Funktionen
  • Pflegerische Betreuung von Betroffenen
  • Internistische Notfälle
  • Traumatologische Notfälle
  • Thermische Notfälle
  • Strahlennotfälle
  • Toxikologische Notfälle
  • Pädiatrische Notfälle
  • Gynäkologische Notfälle
  • Psychiatrische Notfälle
  • Neurologische Notfälle
  • Rettungsdienstorganisation
  • Führung und Kommunikation
  • Gefahren an der Einsatzstelle
  • Massenanfall von Verletzten
  • Ethik
  • Notfallpsychologie
  • Berufskunde
  • Gesundheitswesen in der BRD
  • Staatsbürgerkunde
  • Rechtskunde

 

 

Die praktische Tätigkeit auf der Rettungswache dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse und umfasst 1600 Stunden. Sie dauert, wenn sie in Vollzeitform durchgeführt wird, 12 Monate. Der Einsatz auf der Rettungswache erfolgt überwiegend als Praktikant in der Notfallrettung.

 

Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit auf der Lehrrettungswache erfolgt, nach Vorlage eines vollständigen Berichtsheftes, gemeinsam mit dem Praktikanten, dem Lehr-Rettungsassistenten und von der zuständigen Behörde beauftragten Arzt ein Abschlussgespräch.

 

Weiterqualifikationen für Rettungsdienstpersonal sind

 

    • Dozent im Rettungsdienst
    • Lehrrettungsassistent(LRA)
    • Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL RD) (Einsatzleiter Rettungsdienst)
    • Rettungswachenleiter
    • Leiter des Rettungsdienstes
    • Desinfektor / Hygienebeauftragter
    • Beauftragter nach Medizinproduktegesetz (MPG).

 

Notärztin / Notarzt

 

notarzt 

Als Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Notarzt/-ärztin ist ein Studium der Humanmedizin zu absolvieren, welches mindestens sechs Jahre dauert. Zusätzlich ist der Fachkundenachweis Rettungsdienst zu erwerben, für den folgende Punkte nachzuweisen sind:

 

1. Mindestvoraussetzungen und Inhalte der klinischen Tätigkeit, die zum Erwerb der Fachkunde Rettungsdienst nachzuweisen sind

Mindestens 18 Monate klinische Tätigkeit, davon mindestens drei Monate ganztägig in einer Intensivstation oder in der Anästhesiologie im operativen Bereich oder in einer Notaufnahmeeinheit, deren Tätigkeitsspektrum zu grundlegenden Kenntnissen und Erfahrungen in der Erkennung und Behandlung von lebensbedrohlichen Zuständen befähigt.

 

2. Spezifizierungen der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen, welche in der Notfallmedizin zu erwerben sind

In der klinischen Tätigkeit müssen Kenntnisse in der Erkennung und Behandlung von lebensbedrohlichen Zuständen erworben werden. Hierzu gehören insbesondere

 

1. sachgerechte Lagerung von Notfallpatienten
2. manuelle und maschinelle Beatmung,
3. endotracheale Intubation,
4. Schaffung periphervenöser und zentralvenöser Zugänge,
5. Technik und Durchführung der wichtigsten Notfallpunktionen und
6. Reanimiation.

 

Als Einzelnachweise sind zu führen:

 

25 endotracheale Intubationen,

50 venöse Zugänge, einschließlich zentralvenöser Zugänge,

2 Thoraxdrainagen

1 zertifizierter Reanimationsstandard am Phantom.

 

Die klinische Tätigkeit kann auch während der Ausbildung als Arzt im Praktikum abgeleistet werden.

 

3. Zahl der nachzuweisenden Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber unter unmittelbarer Leitung eines erfahrenen Notarztes

Nachweis von mindestens 10 Einsätzen im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber, bei denen lebensbedrohliche Erkrankungen oder Verletzungen unter der unmittelbaren Leitung eines erfahrenen Notarztes, der über den Fachkundenachweis "Rettungsdienst" verfügt, behandelt wurden.

Diese Einsätze sind durch Vorlage der - bezüglich der Patientendaten anonymisierten - Einsatzprotokolle nachzuweisen.

 

4. Teilnahme an interdisziplinären Kursen über allgemeine und spezielle Notfallbehandlung von 80 Stunden (Unterrichtsstunde à 45 Minuten) Dauer

Teilnahme an interdisziplinären Kursen über allgemeine und spezielle Notfallbehandlung von 80 Stunden (Unterrichtsstunde à 45 Minuten) Dauer, die insbesondere die notärztliche Versorgung in der präklinischen Phase und besonderen Anforderungen unter Berücksichtigung der praktischen, einsatztaktischen und technischen Aspekte des Rettungsdienstes beinhalten. Die Kurse sind in acht thematisch zusammenhängende und austauschbare Lehrblöcke strukturiert.

 

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