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Rettungsleitstelle

Die Rettungsleitstelle ist eine ständig besetzte Einrichtung zur Aufnahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken des Rettungsdienstes. Eine Rettungsleitstelle koordiniert die rettungsdienstlichen Einsätze in einem Rettungsdienstbereich; sie kann auch für mehrere Rettungsdienstbereiche zuständig sein. Die Rettungsleitstelle verfügt über eine ständige Verbindung über Funk und zunehmend auch über Mobiltelefon zu den Rettungsmitteln. In Nordrhein-Westfalen werden Rettungsleitstellen integriert betrieben, d. h. auch die Leitstelle für den Feuerschutz und den Katastrophenschutz ist mit der Rettungs(dienst)leitstelle gemeinsam untergebracht. Dies bietet bei Großschadenslagen den Vorteil einer umfassenderen Abwicklung des Gesamteinsatzes.

Hilfsfrist

Für die Rettung von Menschenleben ist der Zeitfaktor von entscheidender Bedeutung. Während jedoch früher die Bemühungen dahin gingen, Verletzte oder Kranke umgehend ins nächstgelegene Krankenhaus zu transportieren, wird heute mehr Wert auf das frühestmögliche Eintreffen des Rettungsdienstes sowie eine gute Erstversorgung am Unfall-/ Erkrankungsort und während des Transports gelegt. Deshalb leiten sich aus den Landesrettungsdienstgesetzen die vorzuhaltenden personellen und materiellen Ressourcen ab, wobei die Hilfsfrist eine zentrale Rolle spielt.

Die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Patienten (Hilfsfrist) soll aus medizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 8, sie darf nicht mehr als 12 Minuten betragen. Die Hilfsfrist ist in den einzelnen Landesrettungsdienstgesetzen sowohl vom zeitlichen Rahmen als auch von der Definition her unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen ist die Hilfsfrist für das Eintreffen nicht arztbesetzter Rettungsmittel auf 8 Minuten und für arztbesetzte auf 12 Minuten festgelegt.

 

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